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   VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16   

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https://dejure.org/2016,65752
VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16 (https://dejure.org/2016,65752)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - 8 A 2/16 (https://dejure.org/2016,65752)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - 8 A 2/16 (https://dejure.org/2016,65752)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Mainz, 14.08.2013 - 3 K 1733/12

    Abwasserabgabe; Rückerstattung bei fehlender Identität von Maßnahmeträger und

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Rechtsfolge ist, dass bei deren Nichteinhaltung der Betreffende seine materielle Rechtsposition verliert, auch wenn ihn bezüglich der Fristversäumung kein Verschulden trifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.3.1996 - 7 C 28/95, VG Mainz, Urteil vom 14.8.2013 - 3 K 1733/12.MZ, beide zitiert in juris).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass sich Behörden unter bestimmten engen Voraussetzungen nicht auf den Ablauf einer die weitere Rechtsverfolgung abschneidenden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; VG Mainz, Urteil vom 14.08.2013 - 3 K 1733/12.MZ, zitiert in juris).

    Hierbei sind etwa Fälle anerkannt, in denen die Behörde zu einer Ausschlussfrist fehlerhaft eine Fristverlängerung gewährt hat, auf die der Betroffene vertraut hat, oder Fälle, in denen die Behörde eine objektiv unrichtige rechtswidrige behördliche Belehrung vorgenommen hat, die die Fristversäumung verursacht hat (VG Mainz, Urteil vom 14.08.2013 - 3 K 1733/12.MZ).

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Sofern hierin Ausführungen zum 6. Nachtrag zum Betreibervertrag gemacht worden sind, können diese Ausführungen aus Sicht der Beklagten als Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15, 16 U 72/15 -, Rn. 49, juris) lediglich als allgemeine Ausführungen zum Sachstand der Vertragsgestaltung zwischen der Klägerin und der Beklagten verstanden werden und nicht als rechtserhebliche Erklärung, die auf die konkrete Rechtsfolge "Verrechnung" gerichtet ist.
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Selbst eine Wiedereinsetzung ist in gesetzliche Ausschlussfristen aufgrund der materiell-rechtlichen Ausschlusswirkung nicht möglich (BVerwG, Urteil vom 18.4.1997 - 8 C 38/95 -, Rn. 12, zitiert in juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Auflage, § 31 Rn. 31).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass sich Behörden unter bestimmten engen Voraussetzungen nicht auf den Ablauf einer die weitere Rechtsverfolgung abschneidenden oder die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; VG Mainz, Urteil vom 14.08.2013 - 3 K 1733/12.MZ, zitiert in juris).
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Ebenfalls soll ein Anspruch auf Nachsichtgewährung und damit auf Wiedereinsetzung hergeleitet werden können, wenn die Fristversäumung auf "höherer Gewalt" beruht (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 8 C 25/12 -, Rn. 30 m.w.N., zitiert in juris).
  • BVerwG, 07.08.1980 - 3 B 11.80

    Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Lastenausgleichsverfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Dass es hierbei vereinzelt zu Härtefallen kommen kann, begegnet keinen rechtsstaatlichen Bedenken (BVerwG, Beschluss vom 07. August 1980 - 3 B 11/80 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16
    Die Verrechnung erfolgt jedoch nicht im Wege einer bloßen rechtserheblichen Willenserklärung des Abgabeschuldners, sondern es bedarf darüber hinaus auch einer Entscheidung über die Verrechnung durch Verwaltungsakt (OVG LSA, Urteil vom 19.12.2011 - 4 L 90/10, juris, Rn. 15).
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